Nettolohnoptimierung für das Jahr 2023!!!

Was ist Nettolohnoptimierung?

Bei regelmäßigen Gehaltserhöhungen erhöht sich in der Regel das aktuelle Gesamtgehalt des Mitarbeiters. Dadurch bleibt das Nettogehalt oft niedriger als der Arbeitnehmer möchte. Bei der Nettolohnoptimierung hingegen wird die gleiche Nominallohnerhöhung über mögliche Lohnbausteine realisiert. Dadurch werden die Lohnnebenkosten gesenkt und die Nettolöhne der Arbeitnehmer erhöht. Man kann auch sagen, dass für beide Seiten durch die Optimierung mehr am Ende rausgeholt wird und eine „Win-Win-Situation“ entsteht. Die meisten Maßnahmen zur Optimierung des Nettolohns sollten „über den fälligen Löhnen“ erfolgen, dh. zurzeit, zusätzlich zu dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Gehalt oder Lohn. Es bedeutet auch, dass die Löhne nicht automatisch steigen, wenn die Leistungen enden.

Die Vorteile des Einsatzes solcher Lohnbestandteile liegen auf der Hand.

Steigern Sie die Motivation der Mitarbeiter, binden Sie die Mitarbeiter an das Unternehmen, gewinnen Sie Vorteile im Kampf um wertvolle Fachkräfte und reduzieren Sie die Lohnnebenkosten für beide Parteien.

Was also genau kann ein Arbeitgeber tun, um die Nettolöhne im Jahr 2023 zu erhöhen?

HIER SIND DIE 10 BESTEN KOMPONENTEN FÜR DIE LOHNOPTIMIERUNG:

1. Betriebliche Altersversorgung

Auch diese Möglichkeit ist durch Gehaltsumwandlung steuerfrei und gewinnt gerade angesichts der Unsicherheiten um die Rentenentwicklung immer mehr an Bedeutung. Bis zu 8 % der Rentenversicherungsbeitragsgrenze können steuerfrei und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Dies kann durch den Arbeitnehmer und/oder den Arbeitgeber bespart werden.

2. Reisekostenerstattung

Als Fahrtkostenerstattung können Arbeitgeber für 15 Arbeitstage im Monat 0,30 € pro gefahrene Kilometer steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen.

3. Tankzertifikat und Geschenk

Bis zu einem Betrag von 50,00 Euro im Monat seit 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzliche Sachleistungen gewähren, zum Beispiel: In Form eines Tankgutscheins zu erhalten. Zu beachten ist jedoch, dass der Betrag von 50,00 EUR pro Monat die Freigrenze darstellt. Diese darf nicht überschritten werden.

4. Kinderbetreuungskosten

Für nicht schulpflichtige Kinder kann der Arbeitgeber die tatsächlichen Betreuungskosten übernehmen. Allerdings müssen die Kosten für die Kinderbetreuung nachgewiesen werden. Fallen die Betreuungskosten weg, können keine Leistungen mehr ausgezahlt werden.

5. Nutzung von Telefon/Internet/Computer

Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops können steuerfrei an Mitarbeiter weitergegeben werden. Die Nutzung ist steuer- und sozialversicherungsfrei muss aber als solche zertifiziert sein.

6. Verpflegung

Besonders beliebt sind hier Essensgutscheine, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern schenken können, wenn sie keine eigene Kantine haben. Ab dem 1. Januar 2023 soll der Monatswert für Verpflegung 288,00 Euro betragen. Damit sollen künftig für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für ein Frühstück 2 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 Euro anzusetzen sein.

7. Elektrofahrrad

Werden E-Bikes Mitarbeitern zusätzlich zum fälligen Entgelt überlassen, ist der Vorteil ab 2019 steuerfrei. Diese Ausnahme gilt derzeit bis 2030. Dies gilt jedoch nicht für Fahrräder, die als Kraftfahrzeuge eingestuft werden (z. B. Fahrräder) und motorisierte Elektrofahrräder mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h)

8. Erholungsgeld

Beispielsweise können Erholungsleistungen für Erholungsreisen oder -aufenthalte „zur Förderung oder Erhaltung des allgemeinen Wohlbefindens“ gezahlt werden. Hier gibt es keine konkreten Nachweise zu erbringen. Leistungen werden vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % besteuert und sind bis zu folgende Höchstbeträge steuerfrei:

156,00 € pro Arbeitnehmer, 104,00 € pro Ehepartner und 52,00 € pro Kind. Eine vierköpfige Familie kann i.H.v. Maximal. 364,00 € sozialversicherungsfrei erhalten.

9. Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Für Kurse und Aktivitäten zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsprobleme können Arbeitgeber beispielsweise 600 EUR pro Person und Jahr zahlen. Zum Beispiel melden Sie sich für ein Rückentraining, einen Yoga-Kurs oder eine Massage an. Allerdings müssen gesundheitsfördernde Maßnahmen zertifiziert sein.

10. Zulagen für Arbeit am Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit

Für Arbeit an Wochenenden, Feiertagen oder Nachtstunden können steuerfreie Beträge gezahlt werden. Die Zulage darf an Sonntagen 50 % des Grundgehalts und an Feiertagen 125 % nicht übersteigen. Ausnahmen sind 1. Mai, Heiligabend ab 14:00 Uhr, 1. und 2. Weihnachten. Hier beträgt die Zulage 150 %. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 % und wird von 20:00 bis 06:00 Uhr berechnet. Der Grundlohn soll 50,00 EUR nicht übersteigen. Beträge über diesem Betrag sind steuerpflichtig.

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