Digitales Lohnbüro Berlin
Fordern Sie noch heute ein individuelles Angebot unseres digitalen Lohnbüros aus Berlin an und profitieren Sie schon bald von fairen Preisen und mehr Zeit für Ihr Unternehmen. Wir übernehmen deutschlandweit Ihre Lohnbuchhaltung und das nicht nur für Unternehmen aus Berlin. Gerne beraten wir Sie auch zu dem Thema Nettolohnoptimierung.
Was macht unser digitales Lohnbüro aus Berlin?
Die Lohnbuchhaltung oder auch Lohnbuchführung beschäftigt sich mit der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Arbeitnehmern. In der Lohnbuchhaltung werden neben der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen auch weitere Aufgaben erledigt wie z.B. die Pflege der Mitarbeiterstammdaten, die Führung von Lohnkonten und die Meldung sämtlicher Beiträge z. B. Lohnsteuer an die Finanzämter oder die Krankenkassenbeiträge an die jeweiligen Krankenkassen. Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter beschäftigt, ist vom Gesetzgeber zur Lohnbuchhaltung und damit zur Erstellung einer monatlichen Entgeltabrechnung für seine Arbeitnehmer verpflichtet.
Wie unterstützt unser Lohnbüro aus Berlin Ihr Unternehmen?
Unser digitales Lohnbüro aus Berlin befasst sich mit folgenden Aufgaben:
1. Pflege der Personenstammdaten
Für jeden Mitarbeiter wird ein eigenes Personenkonto bzw. ein eigener Datensatz angelegt. In diesem müssen verschiedene Personenstammdaten enthalten sein, beispielsweise Vorname, Familienname, Geburtstag, Wohnort und Adresse und auch die Steueridentifikationsnummer. Diese Personenstammdaten werden vom Lohnbüro gepflegt.
Wird ein neuer Mitarbeiter eingestellt, eröffnet und pflegt die Lohnbuchhaltung ein neues Personenkonto und meldet den neuen Mitarbeiter zudem bei den Sozialversicherungsträgern an.
2. Führung der Jahreslohnkonten
Neben den Personenstammdaten beinhalten die Stammdaten weitere personenbezogene Informationen, zum Beispiel die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug und allgemeine Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers wie z.B. Steuerklasse und Freibeträge. Bei jeder Lohnabrechnung müssen weitere Informationen aufgezeichnet werden:
- der Entgeltzahlungszeitraum
- der Tag der Entgeltzahlung
- der Arbeitslohn und wie er sich im Einzelnen zusammensetzt
Was darüber hinaus festgehalten werden muss, regelt § 4 die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Am Ende eines Geschäftsjahres schließt die Lohnbuchhaltung die Konten ab und meldet sie an den Sozialversicherungsträgern, der Agentur für Arbeit sowie an die Statistikämter.
3. Abrechnung der Arbeitnehmerbezüge
Die Lohnbuchhaltung ermittelt das Gesamtentgelt des Mitarbeiters – inklusive Lohn- und Lohnsteuer sowie die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden dem Arbeitnehmer in Form einer Entgeltabrechnung zur Verfügung gestellt.
4. Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebener Meldevorschriften
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Meldevorschriften gehören beispielsweise:
- die Lohnsteueranmeldung
- die Krankenkassen-Beitragsnachweise
- die DEÜV-Meldungen
DEÜV steht für Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung und bezeichnet die Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherungen. Damit die Krankenkassen, Pflegekassen und Rentenversicherungsträger ihre Aufgaben erfüllen können, benötigen sie Informationen über die beschäftigten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist durch die DEÜV dazu verpflichtet, für die Arbeitnehmer Meldungen zu erstatten. Diese dienen dazu, die Ansprüche der Beschäftigten gegenüber den Kassen und Versicherungsträgern sicherzustellen.
Tritt ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, meldet die Lohnbuchhaltung diesen in der Regel zum Monatsende bei den Sozialversicherungsträgern ab.
5. Erstellung von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung
Lohn bzw. Gehalt müssen schlussendlich auch auf die Konten der Arbeitnehmer überwiesen werden. Dazu werden Zahlungslisten an die Arbeitgeber übermittelt. Die Lohnbuchhaltung erstellt entsprechende Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung.
6. Nettlohnoptimierung für eine Win-Win Beziehung zwischen Arbeitergebern und Arbeitnehmer.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und gestalten Sie die nächste Lohnerhöhung für Mitarbeiter doch kreativer und kostensparend. Der Mitarbeiter wird es Ihnen danken wenn er am Ende mehr netto auf sein Konto bekommt uns Sie dabei sogar noch Lohnnebenkosten einsparen konnten. Mit einer gezielten Nettolohnoptimierung verschaffen Sie sich auch ein Wettbewerbsvorteil.
*Wir übernehmen ausschließlich Arbeiten, die nach §6 Nr. 3/4 StBerG deklariert sind. (Buchung/Kontierung laufender Geschäftsvorfälle & die Lohnbuchhaltung)